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FAQ - Behindertenausweis

Welche Vor- und Nachteile hat ein Schwerbehindertenausweis und wo beantrage ich diesen?

Ein Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt. Er dient dazu, die Behinderung gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden, Arbeitgebern und anderen nachzuweisen.

Die Schwerbehinderteneigenschaft ermöglicht:

zahlreiche Hilfen beim Erhalt/zum Erlangen eines Arbeitsplatzes bzw. einer selbstständigen beruflichen Existenz wie z. B.

  • technische Arbeitshilfen
  • Kraftfahrzeughilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs bzw. zum Umbau eines Vorhandenen
  • Wohnungshilfe zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum bzw. zur entsprechenden Anpassung von Wohnraum
  • Finanzierung von Probearbeitsverhältnissen
  • Gewährung eines Minderleistungsausgleichs an Arbeitgeber
  • den besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte und Gleichgestellte
  • steuerliche Nachteilsausgleiche.

Wenn die Voraussetzungen für weitere Nachteilsausgleiche  die sogenannten "Merkzeichen" vorliegen, kann beispielsweise

  • die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr bzw. die (teilweise) Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer Anspruch genommen werden
  • ein Behindertenparkausweis beantragt werden bzw., wenn die strengen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall nicht ganz erfüllt sind, eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Parkerleichterungen.

Im Rahmen der Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber muss dessen ausdrückliche Frage nach einer Schwerbehinderteneigenschaft wahrheitsgemäß beantwortet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Behinderung überhaupt geeignet ist, die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers am konkreten Arbeitsplatz zu beeinträchtigen. Von sich aus muss der Arbeitnehmer die Schwerbehinderteneigenschaft nicht offenbaren, es sei denn, dass die Behinderung gerade im Hinblick auf den konkreten Arbeitsplatz von Bedeutung ist.

Ob ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden soll, muss im Hinblick auf die persönliche, gesundheitliche sowie berufliche Situation abgewogen werden. Auf Grund der angeblich erschwerten Kündigungsmöglichkeiten, des Zusatzurlaubs (5 Arbeitstage) und einer möglicherweise unterstellten verminderten Leistungsfähigkeit von Schwerbehinderten kann sich ein Schwerbehindertenausweis bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz auch einmal weniger vorteilhaft auswirken.

Nähere Auskünfte sind zu erhalten bei den Integrationsämtern. Diese sind je nach Bundesland unterschiedlich in die Landesverwaltung integriert. Die einzelnen Adressen lassen sich unter www.integrationsaemter.de abrufen.

 

Redaktion: DMSG, Bundesverband e.V.

Letzte Änderung: 08.03.2012

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